Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab. Auch
Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen können abgesichert werden. Bezugsberechtigt für die Leistungen sind der
Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung
oder von beiden gemeinsam finanziert werden.
Für Arbeitnehmer ist ein Beitrag nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der
gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-GRV (West)) steuerfrei und bis zu 4 Prozent der BBG-GRV (West)
sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2018 sind das 6.240 Euro, die jährlich steuerfrei eingezahlt werden können (520 Euro im Monat).