Betriebliche Altersvorsorge

Welche bAv ist die Richtige für Sie

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine Leistung, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung anbietet. Sie kann auf verschiedene Weisen finanziert werden: durch den Arbeitnehmer, durch den Arbeitgeber oder als Mischfinanzierung.

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab. Auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen können abgesichert werden. Bezugsberechtigt für die Leistungen sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden.

Für Arbeitnehmer ist ein Beitrag nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-GRV (West)) steuerfrei und bis zu 4 Prozent der BBG-GRV (West) sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2018 sind das 6.240 Euro, die jährlich steuerfrei eingezahlt werden können (520 Euro im Monat).

Pensionskasse

Der Arbeitgeber schließt bei der Pensionskasse eine Rentenversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab. Auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen können abgesichert werden. Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen werden kann und dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt. Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden.

Auch bei der Pensionskasse ist ein Beitrag von bis zu 8 Prozent der BBG-GRV (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4 Prozent der BBG-GRV (West) sozialversicherungsfrei.

Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine vom Unternehmen unabhängige und selbstständige Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen erbringt und der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Die Altersvorsorgeleistungen des Pensionsfonds werden für die Arbeitnehmer eines oder mehrerer Arbeitgeber durch Pensionspläne geregelt. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber an den Pensionsfonds überwiesen. Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden. Die Versorgungsleistungen müssen in Form von lebenslangen Rentenzahlungen erbracht werden.

Wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse sind die Beiträge zum Pensionsfonds bis zu 8 Prozent der BBG-GRV (West) steuerfrei und bis zu 4 Prozent der BBG-GRV (West) sozialversicherungsfrei. Die Steuerfreiheit der Beiträge in der Ansparphase bewirkt, dass die Leistungen in der Leistungsphase dann zu versteuern sind.