Dienstunfähigkeitsversicherung kurz erklärt
Die Dienstunfähigkeitsversicherung gehört für Beamte mit zu den wichtigsten Versicherungen und wird deshalb auch vom Staat empfohlen.
Die finanzielle Lücke im Falle der Dienstunfähigkeit ist meistens so groß, daß es zu erheblichen finanziellen
Schwierigkeiten kommen kann. Diese Lücke besteht, weil die staatliche Unterstützung für diesen Fall nicht ausreicht.
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Wann ist man dienstunfähig?
Ob ein Beamter dienstunfähig ist entscheidet sein Arbeitgeber (Dienstherr). Das bedeutet aber noch
nicht, dass er auch für die private Versicherung berufsunfähig ist.
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Dienstungfähigkeits-Klausel
In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sollte deshalb die Dienstunfähigkeits-Klausel hinzu
genommen werden, um Rechtssicherheit für den Fall der Dienstunfähigkeit zu haben.
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nur noch zu weniger als 50% ausüben können, oder durch den Dienstherrn
für Dienstunfähig erklärt werden, erhalten Sie die bei
Vertrags-Abschluss vereinbarte Rente aus Ihrer privaten
Berufsunfähigkeitsversicherung
mit Dienstunfähigkeitsklausel.
Keine Leistung vom Staat..
..erhalten Beamte auf Widerruf oder auf Probe. "Junge Beamte" unter 5 Jahren Dienstzeit erhalten auch keine Leistung im Falle der
Dienstunfähigkeit.
Geringe Leistungen vom Staat..
..erhalten Beamte auf Lebenszeit am Anfang ihrer Dienstlaufbahn. Nach 5 Dienstjahren erhalten Sie die Mindestversorgung, welche erst mit
der Zeit steigt.
Die höchste Leistung vom Staat..
..erhalten Beamte mit einer Dienstzeit von mindestens 40 Jahren. Sie erhalten 72% der letzten Dienstbezüge. Bis dahin steigt die
Leistung von der Mindestversorgung mit 1,7% jährlich.
Die Dienstunfähigkeits-Klausel
Die Dienstunfähigkeits-Klausel besagt, daß der Versicherer auch im Falle der Dienstunfähigkeit leistet und nicht nur bei
Berufsunfähigkeit. Eine Steigerung stellt noch die Vollzugs-Dienstunfähigkeit dar. Diese ist vor allem wichtig für Polizisten,
Vollzugs-Mitarbeiter, Zollbeamte, Feuerwehrleute und Soldaten.
Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
Beamte gelten als dienstunfähig, wenn sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre dienstlichen Pflichten zu erfüllen.
Die genaue Definition dafür ist im
Paragraph 26 BeamtStG zu finden. Dort steht, dass ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand
versetzt werden kann, wenn er wegen Krankheit innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeiten konnte und
wenn innerhalb weiterer sechs Monate keine Aussicht auf volle Herstellung der Dienstfähigkeit besteht.
Die Entscheidung ob ein Beamter dienstunfähig ist und er in den Ruhestand versetzt wird, liegt alleine bei seinem Dienstherrn.
Der Arbeitgeber kann ihm nämlich auch eine andere Tätigkeit übertragen, welche für ihn zumutbar ist. Dafür muss der Betroffene
eventuell an Weiterbildungen teilnehmen.
Besonders hart trifft eine Dienstunfähigkeit Beamte auf Lebenszeit unter fünf Dienstjahren, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf.
Im Fall der Fälle werden Sie einfach entlassen. Selbst die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung hilft hier nicht viel,
denn Sie habe auch dort erst einen Anspruch auf Leistung nach fünf Jahren Versicherungszeit.
Wenn die Ursache für eine Dienstunfähigkeit ein Dienstunfall oder die Ausübung des Berufs war, stellt das eine Ausnahme nach
Paragraph 49 BGB dar. Diese Entscheidung trifft aber die oberste
Dienstbehörde.
Gerade für "junge Beamte" ist die Absicherung ihrer Arbeitskraft durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig.
Sie schützen sich somit vor den schwerwiegenden finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit.