Vergleiche im Leistungsfall
Verzicht auf zeitliche Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit
Nachdem der Versicherte einen Leistungsantrag gestellt hat, muss das Versicherungsunternehmen erklären, ob es seine Leistungspflicht anerkennt
oder ablehnt. Falls die Klausel im Vertrag enthalten ist, kann die Gesellschaft die Anerkennung zeitlich begrenzen. Das bedeutet, dass nach Ablauf dieser
Zeit der Versicherungsnehmer erneut, wie bei der Erstprüfung, beweisen muss, dass er berufsunfähig ist. Etwa ein Drittel aller angebotenen Tarife
verzichten auf die zeitliche Anerkenntnis.
Verbindliche Fristen bei der Leistungsfallbearbeitung
Das Versicherungsunternehmen verpflichtet sich, nach Erhalt aller zur Entscheidung notwendigen Unterlagen, innerhalb einer bestimmten Frist über
die Anerkenntnis oder Ablehnung der Leistung zu entscheiden. Heutzutage haben etwa 95% aller angebotenen Tarife diese Klausel. Die Fristen reichen
von 1 Woche bis zu 4 Wochen. In der Regel sind es zwei oder drei Wochen.
Prognosezeitraum
Der Prognosezeitraum beschreibt die Zeit, für welche der Versicherte mindestens berufsunfähig sein muss, um Leistungen aus seiner
Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Es gibt nur noch wenige Tarife mit 8 - 12 Monaten Prognosezeitraum. Bei modernen Tarifen sollte er mit
sechs Monaten festgelegt sein.
Prozessquote
Morgen und Morgen rated regelmäßig Berufsunfähigkeitsversicherungen am deutschen Markt und ermittelt dabei auch die geführten Prozesse im Leistungsfall.
In der Aufstellung sind die geführten und von den Gesellschaften verlorenen Prozesse enthalten. Die ursprüngliche Ablehnung der Leistung war in diesen
Fällen also nicht gerechtfertigt. Eine niedrige Quote spricht also klar für eine Gesellschaft. Man sollte Unternehmen mit einer sehr hohen Prozessquote
meiden, aber grundsätzlich die Entscheidung nicht aufgrund der Prozessquote treffen.
Ein Vergleich lohnt sich immer!